
Internationale Reisende nach Thailand müssen ab dem 1. Oktober weder eine Corona-Impfung noch das Ergebnis eines negativen Schnelltests nachweisen.
Das Zentrum für Covid-19-Situationsverwaltung (CCSA) beschloss, die landesweite Corona-Notfallverordnung zum 1. Oktober aufzuheben.
Mit dem 1. Oktober wird Covid-19 von einer „gefährlichen übertragbaren Krankheit“ auf eine „übertragbare Krankheit unter Überwachung“ heruntergestuft.
Das CCSA teilte außerdem mit, dass internationale Reisende nach Thailand ab dem 1. Oktober keinen Nachweis über eine Impfung oder ein negatives Schnelltestergebnis erbringen müssen.
Die Aufhebung der Notfallverordnung, die seit dem 25. März 2020 galt, hat außerdem zur Folge dass das CCSA am 1. Oktober automatisch aufgelöst wurde und alle vom Premierminister und dem Kabinett im Rahmen der Verordnung erlassenen Dekrete und Anordnungen widerrufen wurden.
Darüber hinaus hat das Kabinett beschlossen, die Aufenthaltsdauer für Touristen aus Ländern/Gebieten, die von der Visumpflicht befreit sind, auf 45 Tage (von 30 Tagen) und für diejenigen, die Anspruch auf ein Visa on Arrival (VOA) haben, auf 30 Tage (von 15 Tagen) zu verlängern.
Diese Regelung gilt vom 1. Oktober bis zum 31. März 2023.