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Von demokratischen Diktaturen

Von demokratischen Diktaturen

Nichts würde mir ferner liegen, als zu behaupten, dass westliche Länder zu Diktaturen wurden. Zumal die Mehrheit der Bevölkerung durch das ständige Trommelfeuer der Panikmedien derartig verängstigt war, dass sie mit den freiheitsberaubenden Maßnahmen der jeweiligen Regierung einverstanden war.

Da nahm man den Leuten die Freiheit weg, und die freuten sich darüber und riefen ein „Weiter so!“ Die hätten sich auch alle in einen Kreis gestellt und einen Stein angepinkelt, wenn das von ihnen verlangt worden wäre. Oder die wären nicht mit Schnüffeltuch, sondern mit roter Pappnase herumgelaufen, wenn das Regime das vorgeschrieben oder nur empfohlen hätte.

Eine Diktatur kann nur entstehen und sich halten, wenn genügend Leute mitmachen. In den westlichen Ländern hatten offenbar nicht viele Menschen etwas gegen ein Regime mit diktatorischen Zügen. Vielmehr jubelte das Volk dem Führer zu und verlangte einen Nachschlag.

Die Regierung konnte sich unterdessen ungestört austoben und die Regierenden tun und lassen, was sie wollte. Der Widerstand war gering. Gab es Kritiker, wurden diese kalt gestellt. Gab es Demonstrationen, wurde anfangs hart gegen die Demonstranten vorgegangen, später Proteste weitestgehend unterbunden und schließlich komplett verboten. Das Demonstrationsrecht war das erste Grundrecht, das erst aufgeweicht und abgeschafft wurde. Die Polizei rückte bereits an, wenn sich nur ein Dutzend Menschen versammelten oder spazieren gingen.

Langsam rutschte das Land Richtung Diktatur ab. Das ging wie in Zeitlupe vor sich, vielleicht bemerkten es die Bürger daher nicht, die sich nicht sonderlich für Politik interessierten.

Die Regierung war nicht untätig. Sie brachte eine Gesetzesvorlage ein, nach der sich das Parlament selbst entmachtete. Die Lage war derartig dramatisch, so der Gesetzentwurf, dass keine Zeit blieb, Entscheidungen der Regierung erst tagelang von Abgeordneten ausdiskutieren zu lassen. Es würde schneller gehen, wenn dringende Entscheidungen ganz oben gefällt werden würden.

Dieses Gesetz, das den harmlosen Namen Infektionsschutzgesetz erhielt, gab der Regierung alle Vollmachten und damit eine Machtfülle, die sich diese nie hätte erträumen können. Abgeordnete waren zum Abnicken degradiert. Ob das Parlament zusammentrat oder nicht, spielte eigentlich keine Rolle mehr. Außerdem konnte man argumentieren, dass man die Anstreckungsgefahr verringere, wenn Abgeordnete nicht im Parlament saßen.

Als das Gesetz an einem einzigen Tag im Schnelldurchgang verabschiedet wurde, kam es vor dem Parlament zu Demonstrationen. Die Polizei rückte mit Wasserwerfern an und vertrieb die Demonstranten. Wollten die nicht gehen, wurden sie festgenommen. Für den Einsatz der Wasserwerfer prägten Polizei und Medien ein neues Wort. In den Meldungen hieß es, die Demonstranten seien „beregnet“ worden.

Von nun an konnte die Regierung Entscheidungen treffen ohne vorher das Parlament zu konsultieren oder eine parlamentarische Mehrheit herbeiführen zu müssen. Das alles ging an der Verfassung vorbei, denn so etwas war nicht vorgesehen, weil das mit Demokratie nichts mehr zu tun hatte. Aus diesem Grunde wurden hier verfassungswidrige Entscheidungen gefällt. Infektionsschutzgesetz hin oder her, niemand konnte doch ernsthaft behaupten wollen, dass dieses Gesetz höher einzustufen war als die Verfassung selbst.

Die Regierung legte noch einen drauf und erließ ein Gesetz, wonach nicht einmal mehr Verwaltungen, Bezirke, Städte oder Landkreise ein Mitspracherecht hatten. Es sollte von der Hauptstadt aus zentralistisch „durchregiert“ werden, so der Wortlaut in den Medienberichten. Unterschiedliche Regelungen würden zu Verwirrung führen, so die offizielle Lesart, daher müsse aus der Hauptstadt quasi ein Machtwort gesprochen werden, das für das ganze Land galt.

Neben dem Föderalismus wurde damit gleichzeitig die Gerichtsbarkeit ausgehebelt. Wenn eine Stadt oder ein Landkreis eine Vorschrift erließen, konnten Bürger dagegen vor dem Verwaltungsgericht klagen. Da aber nun alle Entscheidungen in der Hauptstadt getroffen wurden, war nur noch das Verfassungsgericht zuständig. Falls die Fälle von diesem dort angenommen wurden, dauerten die Prozesse mitunter Jahre. Ein Regierungskritiker, der sein Demonstrationsrecht einfordern wollte, musste sich – sofern es möglich war – ans Verfassungsgericht wenden und durfte zwei, drei oder noch mehr Jahre auf eine Entscheidung warten.

Nachdem durch dieses neue Gesetz auch der Justiz ein Maulkorb angelegt worden war, die Mainstream-Medien und die meisten Bürger sowieso auf Seiten der Regierung standen, konnte den Regierenden rein gar nichts mehr passieren.

Sie hatten die Krise genutzt und ihren Machterhalt auf unbestimmte Zeit gesichert. Die Regierung konnte sogar die nächsten Wahlen verschieben, wenn sie es denn wollte. Alles zum Wohle der Volksgesundheit.

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